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III 2024 145Entscheid vom 27. November 2024Besetzunglic.iur. Achilles Humbel, Präsidentlic.iur. Karl Gasser, RichterIrene Thalmann, RichterinMLaw Andrea Reutter, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________,gegenKantonspolizei Schwyz, Bahnhofstrasse 7, Postfach 1212, 6431Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandBeschlagnahme von WaffenSachverhalt:A.Am 26. April 2004 stellte A.________ (geboren ________) erstmals ein Gesuch bei der Kantonspolizei Schwyz um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins. Die Eignungs- und Hintergrundabklärungen der Kantonspolizei Schwyz ergaben, dass A.________ wegen rechtsradikaler Gesinnung registriert ist. Die Kantonspolizei Schwyz lehnte das Gesuch ab. Am 10. Dezember 2005 stellte ihm die Kantonspolizei Schwyz dennoch einen Waffenerwerbsschein aus, worauf A.________ seine ersten drei Waffen erwarb. Zwischen 2005 und 2020 erwarb A.________ insgesamt 29 Waffen, Waffenbestandteile und Waffenzubehör. Darüber hinaus wurde A.________ anlässlich seiner ordentlichen Entlassung aus dem Militärdienst im Jahre 2016 das persönlich zugeteilte Sturmgewehr der Armee übergeben.B.Am 28. Februar 2021 stellte A.________ bei der Kantonspolizei Schwyz das Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für den Erwerb eines verbotenen Waffenzubehörs, namentlich eines Schalldämpfers.C.Nachdem A.________ am 1. August 2014 am Blood & Honour-Konzert "Rock fürs Vaterland" in Schönenberg und am 12. Oktober 2019 am Skinheadkonzert "Edelweiss" in Steinhuserberg/Molhusen teilgenommen hatte und im Jahr 2021 an der inoffiziellen "Schlachtfeier" in Sempach zusammen mit Mitgliedern der rechtsextremistischen Gruppierungen "Blood & Honour\
III 2024 145
Entscheid vom 27. November 2024
Besetzung
lic.iur. Achilles Humbel, Präsident
lic.iur. Karl Gasser, RichterIrene Thalmann, Richterin
MLaw Andrea Reutter, a.o. Gerichtsschreiberin
Parteien
A.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________,
gegen
Kantonspolizei Schwyz, Bahnhofstrasse 7, Postfach 1212, 6431Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,
Kantonspolizei Schwyz, Bahnhofstrasse 7, Postfach 1212, 6431Schwyz,
Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,
Gegenstand
Beschlagnahme von Waffen